Steingartensatzung ja, aber nur für Neubauten

12. Februar 2023

In der Gemeinde Schwarzenbruck gibt es viel grün, auch bei den vielen Reihen- und Einfamilienhäusern. Leider muss man feststellen, dass bei manchen Neubauten wie vor kurzem in der Regensburger Straße das Grün durch eine Steinwüste ersetzt wird, ergänzt durch künstliche Sträucher und Plastikrasen. Der Gemeinderat hat daher bereits vergangenes Jahr beschlossen, diese Auswüchse durch eine Grünsatzung zu bremsen. Ein erster Entwurf lag nun vor, basierte aber zu sehr auf den Bedürfnissen einer Großstadt und sicher nicht auf denen unserer Gemeinde im Grünen.

Die SPD-Fraktion hat daher in der Januar-Sitzung beantragt, diesen Vorschriftenkatalog massiv zu entzerren. So soll die neue Satzung wirklich nur für Neubauten gelten. Bestehende Gärten dürfen aus unserer Sicht nicht Bestandteil dieser Satzung sein, auch nicht der Umbau bestehender Gebäude. Der geforderte Grünplan für den neuen Garten soll erst nach zwei Jahren umgesetzt werden müssen, denn die neuen Eigentümer haben nach dem Einzug dringlichere Baustellen. Es ist in unserer Gemeinde auch nicht notwendig oder sinnvoll, den Eigentümern jede Einzelheit des neuen Gartens vorzuschreiben. Und letztlich soll das Strafmaß auf höchstens ein Zehntel des ursprünglichen Betrags gesenkt werden. Die SPD hofft, dass der aktualisierte Satzungsentwurf, der Ende Februar im Gemeinderat zur Abstimmung steht, diesen Forderungen entspricht.

Geprüft werden muss auch, ob eine derartige Satzung noch Sinn macht, wenn sich das Verbot von Steingärten bei Neubauten auch über die jeweiligen Bebauungspläne durchsetzen ließe. Vorschriften und Bürokratie haben wir nämlich bereits genug.

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