Die SPD Fraktion und der SPD Vorstand haben sich in einer gemeinsamen Sitzung intensiv mit dem Thema der Straßenausbaubeiträge beschäftigt und in einem Antrag zur kommenden Sitzung des Schwarzenbrucker Gemeinderats formuliert. Die Kernaussagen sind Kein Umstieg auf Wiederkehrende Beiträge und Verringerung des Anteils der Anlieger bei den Einmalbeiträgen bei allen Gemeindestraßen um 10 %
Kein Umstieg auf Wiederkehrende Beiträge
Die neue Gesetzeslage erlaubt es für abgegrenzte Teilbereiche in einer Gemeinde wiederkehrende Beiträge zu erheben. Dazu werden für einen fünf-Jahreszeitraum für diesen Teilbereich die zu sanierenden Straßen festgelegt und die Anliegerbeiträge auf alle Eigentümer in diesem Bereich umgelegt und als fünfjährige wiederkehrende Beiträge bezahlt.
Die Erhebung wiederkehrender Beiträge entlastet zunächst die direkten Anlieger einer Straße, belastet aber andere Bürger in den festzulegenden Abrechnungsgebieten und Straßen. Streitigkeiten über die Abrechnungsgebiete sind die Folge und führen zu Rechtsunsicherheit über die Abrechnung der Kosten.
Daher spricht sich die SPD für die Beibehaltung der Einmalbeiträge nach der bestehenden Ausbaubeitragssatzung aus. Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt es dabei flexibel darauf zu reagieren, falls ein Anlieger die geforderten Beiträge in voller Höhe nicht (sofort) zahlen kann. Es muss keiner deswegen sein Haus verkaufen.
Verringerung des Anteils der Anlieger bei den Einmalbeiträgen um 10 %
Die neue Gesetzeslage erlaubt eine Verringerung des derzeit bestehenden prozentualen Anteils, den die Anlieger der zu sanierenden Straße zahlen müssen. Aus Sicht der SPD sollte diese Möglichkeit genutzt werden. Damit unterstützen wir das Argument vieler Anlieger/Bürger in Sanierungsstraßen, dass auch andere Bürger ihre Straße benutzen und dies entsprechend besser berücksichtigt werden soll. Die SPD beantragt daher eine pauschale Reduzierung des Anliegeranteils in allen Straßen- und Gehweg-Kategorien um 10 %.
Mit diesem Konzept glaubt die SPD, einen guten Kompromiss zwischen einer handhabbaren, rechtssicheren Regelung und den Wünschen von Anliegern zu sanierender Straßen auf zusätzliche Entlastung gefunden zu haben. Unsere auch in der Zukunft konsequente Strategie Gemeindestraßen rechtzeitig durch Abfräsen und Neubeschichtung auf Kosten der Gemeinde langfristig zu erhalten, dient ebenfalls dazu die Bürger nicht unnötig zu belasten.