Seit mehreren Jahren wird über die Erweiterung der Fläche zum Sandabbau am Rande des Gewerbegebietes Mittellandholz an dem Forstweg nach Lindelburg diskutiert. Die Eigenheiten dieses Bereiches z.B., durch besondere Flechten am Waldboden und seltene Vögel hatte den örtlichen Bund Naturschutz veranlasst, sich dafür zu engagieren, dass hier kein Sandabbau vorgenommen wird. Zunächst hatten alle gehofft, dass durch die Abstufung dieses Gebietes zur Vorbehaltsfläche ein besserer Schutz erreicht worden ist. Leider hat das Bergbauamt Bayreuth trotz dieser Einwände nun im Frühjahr eine Genehmigung zum Sandabbau erlassen.
In seiner letzten Sitzung im April hat der alte Gemeinderat noch beschlossen, gegen diese Genehmigung eines weiteren Sandabbaus beim Gewerbegebiet Mittellandholz zu klagen und damit die Interessen der Bürger auf eine schützenswerte Landschaft zu vertreten.
In der Gemeinderatssitzung im Juni erläuterte der beauftragte Rechtsanwalt die Rechtssituation. Er konnte den Gemeinderäten keine Hoffnung auf einen Erfolg in diesem Rechtsstreit machen. Die Gemeinde sei in ihrer Planungshoheit nicht verletzt worden. Daher unterstützte die Mehrheit der SPD-Fraktion den Antrag der Gemeindeverwaltung, die Klage zurückzuziehen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Nach Meinung von Rechtsanwalt Döbler bestünde für die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit aber die Möglichkeit, für sensible Gemeindebereiche im Flächennutzungsplan Ausgrabungen zum Sandabbau zu verbieten. Daher stellte die SPD-Fraktion den Antrag an die Gemeindeverwaltung derartige Flächen im Gemeindegebiet zu benennen, um auf diesem Weg evtl. einen besseren Schutz zu erreichen. Aus Sicht der SPD sollte man nichts unversucht lassen, um für die Zukunft Eingriffe in sensible Landschaftsteile durch Sandabbau zu verhindern.