Neue Hochspannungsleitungen – Mindestabstand von 400 m von Wohnbebauungen muss gewährleistet sein

15. März 2016

In seiner diesjährigen Hauptversammlung haben sich die SPD-Mitglieder des Ortsvereins Schwarzenbruck auch mit der geplanten Hochrüstung der Hochspannungsleitung bei Gsteinach von 220 kV auf 380 kV beschäftigt. Die Mitglieder haben einen Antrag an die Landtagsfraktion der BayernSPD verabschiedet, in der die Landtagsfraktion gebeten wird, sich im Rahmen von Gesetzesinitiativen dafür einzusetzen, dass bei Neubau und Hochrüstungen von Hochspannungsleitungen im Freistaat Bayern ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 400 m eingehalten wird, um so die Gefahren von Elektrosmog für die Bewohner zu reduzieren.

Auch ist es aus Sicht der SPD erforderlich, dass die technische Notwendigkeit und die Rechtmäßigkeit nach geltendem (EU-) nachgewiesen wird.

Die Gemeinde Schwarzenbruck im Landkreis Nürnberger Land wird von einer 220-KV-Hochspannungsleitung gestreift, die von Raitersaich (westlich von Nürnberg) nach Ludersheim (in der Nähe von Altdorf im Nürnberger Land) führt. Diese Leitung soll im Rahmen der Energiewende zur Sicherstellung der Stromversorgung als Projekt P53/M54 Raitersaich / Ludersheim auf 380 kV hochgerüstet werden. Dies wurde im Rahmen der Gesetzes-Initiativen des Bundestages – während der Konsultationsphase - gegen den zahlreichen Protest von Bürgerinnen und Bürgern auch aus Schwarzenbruck beschlossen.

Die bestehende 220 kV-Leitung führt an einigen Stellen der Gemeinde Schwarzenbruck im Abstand von teilweise unter 50 m an der Wohnbebauung vorbei. Die Bewohner sind derzeit bereits dem Elektrosmog dieser Leitung ausgesetzt, der sich mit einer Steigerung der Spannung und der Leistung der neuen Leitung deutlich verstärken wird. Für die sich nun anschließende Planung ist es für unsere Bürger sehr wichtig, dass die neue Leitung mit einem deutlich größeren Abstand zur Wohnbebauung erstellt wird.

Regelungen mit einem Mindestabstand von 400 m zwischen Hochspannungsleitung und Wohnbebauung sind in verschiedenen Bundesländern wie z.B., in Nordrhein-Westfalen bereits Gesetz. Eine derartige Abstandsregelung sollte auch in Bayern zum Wohle unserer Bürger festgelegt werden.

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