Ab 2025 muss die Grundsteuer neu berechnet werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Berechnung beanstandet hat. Bei uns in Bayern werden Grundstücke künftig allein nach ihrer Fläche in die Berechnung eingestellt – ob das Grundstück in München oder Schwarzenbruck liegt, ob der Wert noch weiter steigt oder nicht. Ob dies den Grundsätzen unserer Bayerischen Verfassung – ohne Aufwand des Eigentümers entstehende Steigerungen des Bodenwertes sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen, Kapitalbildung ist kein Selbstzweck, sondern Mittel zur Entfaltung der Volkswirtschaft, oder dem Grundsatz Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit - entspricht ?
Nach der gesetzlichen Vorgabe des Bundes ist Wohnbebauung über den geringeren Grundsteuermessbetrag gegenüber Gewerbenutzung und ungenutztem Grund und Boden begünstigt. Höhere Grundsteuerbeträge werden daher vorwiegend nicht über die Wohnbebauung, sondern durch die höhere Besteuerung der Flächen (Supermärkte, Lagerhallen, ungenutzte Grundstücke) gezahlt werden.
Die Grundsteuer ist zur Finanzierung der allgemeinen Aufgaben der Gemeinde für ihre Bürger wie Erhaltung der Infrastruktur, Brandschutz, Straßenbeleuchtung, Kinderbetreuung, Spielplätze, kulturelle Einrichtungen u. v. m. gedacht. Der finanzielle Spielraum der Gemeinden ist eng. Nach Wegfall der Straßenausbaubeiträge der Bürger ohne ausreichende Gegenfinanzierung, hat sich dies zusätzlich verschärft mit der Folge, dass dringend sanierungsbedürftige Straßen verschoben werden müssen. Gemeinden können Einnahmen nur über Abgaben, Beiträge und Steuern wie die Grundsteuer ihrer Bürger erzielen, um diese Leistungen für ihre Bürger zu erbringen.
Ob eine Aufkommensneutralität, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, angesichts leerer Gemeindekassen und steigender Kosten für Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen, die bereits jetzt schwer erfüllt werden können, sinnvoll ist, ist zu diskutieren. Jeder Bürger will die öffentlichen Leistungen seiner Gemeinde haben, jeder möchte eine funktionsfähige Feuerwehr, gut instandgesetzte Straßen, eine Straßenbeleuchtung, Kindergärten. Das muss aber bezahlt werden und letztendlich muss diese Leistungen dann auch jeder Bürger bezahlen, eigenes Geld hat seine Gemeinde nicht. Wenn dann ein Teil der Leistungen durch Bürger, die Grundeigentum haben, gedeckt werden kann, statt durch Streichung der Zuschüsse für unsere Kindergärten, durch Wegfall unserer Mondscheinmärkte oder sonstiger, uns allen zugutekommender Leistungen entspricht dies unserem Empfinden von Gerechtigkeit, Solidarität und dem Grundsatz der Sozialbindung des Eigentums in unserer bayerischen Verfassung. Eigentum verpflichtet, gerade in Zeiten, in denen es eng wird und Solidarität mit denen, die weniger haben, wieder wichtiger denn je ist. Frauke Schimmang SPD-Co-Vorsitzende
Nachtrag: Leider ist der Gemeinderat dem Antrag der SPD nur teilweise gefolgt und hat den Hebesatz auf 310 reduziert - etwas mehr als zum Ausgleich erforderlich, aber jetzt fehlt wie beschrieben das Geld. Manfred Neugebauer, SPD-Co-Vorsitzender