Einspruchsfrist gegen 380 kV Stromleitung bis 28.Februar 2017.

02. Februar 2017

Jede Person im Haushalt kann Einspruch einlegen Die Einspruchsfrist gegen die Hochrüstung der bestehenden Stromleitung, die aus Winkelhaid in Gsteinach vorbei läuft – geht noch bis 28.2.2017! Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit – je mehr Bürger sich dagegen aussprechen, umso besser. Der Widerstand gegen diese Hochrüstung der Stromleitung muss weitergehen. Die Hochrüstung der Stromleitung wird damit begründet, die Netze müssten wegen der Energiewende verstärkt werden. Durch einen dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Bau von Speichern für überschüssigen Strom (was technisch schon machbar ist) könnten die Netze laut verschiedenen Experten zum Thema jedoch ausreichend entlastet werden. Die bestehenden Übertragungsnetze sind stabil. Eine Hochrüstung ist also technisch auf keinen Fall notwendig! Mehr Infos auch unter: https://www.stromautobahn.de/netzentwicklungsplan-2030-trassen-statt-energiewende/

Hier ein Vorschlag für einen möglichen Einspruch:

Bundesnetzagentur Stichwort: Netzentwicklungsplan Konsultation Postfach 80 01 53105 Bonn

Stellungnahme zum NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2030 OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2030 VERSION 2017, 1. ENTWURF

Sehr geehrte Damen und Herren,

im NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2030 OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2030 VERSION 2017, 1. ENTWURFsind u.a. verschiedene Maßnahmen in meiner Region vorgesehen. Dazu fordere ich folgendes:
• P53 Raitersaich - Ludersheim ( M54 -in der Weiterführung über Sittling u. Altheim, Seite 349) Netzverstärkung- und Netzausbau

  • keine Hochrüstung der bestehenden Stromleitung von 220 kV auf 380 kV
  • alternativ weiträumige Trassenverlegung außerhalb der Wohnbebauung um die Gemeinde Schwarzenbruck herum (Mindestabstand 400 Meter)
  • Begründung: Die Leitung der Netzausbaumaßnahme P44 mod verläuft am Rande des Schwarzenbrucker Ortsteils Gsteinach (Röthenbacher Straße) direkt neben Wohngebäuden. • Die Bevölkerung in diesem Wohngebiet ist bereits durch ein Umspannwerk, das im gleichen Bereich besteht, durch Elektrosmog gefährdet. • Eine Erhöhung der Leitungsspannung durch die dort auch verlaufenden Trasse M54 verstärkt den Elektrosmog in diesem Wohngebiet deutlich.
  • Kein Neubau von HGÜ-Trassen, solange deren Notwendigkeit nicht zweifelsfrei belegt wurde. Alle etwaigen Trassenplanungen müssen der Vorsorgepflicht gegenüber den Bürgern Rechnung tragen und Aufenthaltsorte von Menschen weiträumig umgehen.
  • Die Bundesregierung versäumt ihre Pflicht bei der einschlägigen Gesetzgebung. Die völkerrechtlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention werden bei Infrastrukturmaßnahmen wie Stromtrassen (Neubau und Hochrüstung) nur unzulänglich umgesetzt. Damit werden die Leitungen im Netzentwicklungsplan zu Schwarzbauten.

Absender (bitte in Druckschrift):
Name: ........................................ Vorname: ........................................................ Straße: ……………………….... PLZ/Wohnort: …………………………….... Datum: …………………............ Unterschrift: ...................................................

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