Unterstützen Sie die SPD-Forderung: Landesentwicklungsplan muss einen 400 m Abstand bei neuen Stromtrassen verbindlich festlegen

10. Mai 2017

Die geplante Hochrüstung der Hochspannungsleitung von Raitersaich nach Ludersheim im Süden Nürnbergs betrifft auch stark die Gemeinde Schwarzenbruck. Streift doch diese Leitung in Gsteinach und Rummelsberg sehr nahe die bestehende Wohnbebauung. Von daher haben die Bürgerinnen und Bürger ein großes Interesse eines ausreichenden Abstands ihrer Häuser zu der auf 380 kV hoch gerüsteten Leitung.

Andere Bundesländer sehen für diese Planungen einen Mindestabstand von 400 m zur nächsten Wohnbebauung vor. Vor einem Jahr hat Heimatminister Markus Söder sich noch stark dafür ausgesprochen, diese Abstandsfestlegung auch in Bayern verbindlich zu machen. Doch der aktuelle Gesetzestext im Landesentwicklungsplan aus seinem Ministerium vermeidet diese Festlegung.

Zweite Bürgermeisterin Jenny Nyenhuis, die in Gsteinach selbst in der Nähe dieser Hochspannungsleitung wohnt, hat darauf hingewiesen, dass derzeit nur die Überquerung von Wohngebieten durch diese Leitungen im Landesentwicklungsplan ausgeschlossen ist. Doch das ist nicht ausreichend. Daher verabschiedete die Hauptversammlung der Schwarzenbrucker SPD einstimmig einen Antrag, der die Landtags-SPD bittet, im Rahmen der Diskussionen zu den Änderungen im Landesentwicklungsplan darauf zu dringen, dass die 400-m-Abstandsregelung für Hochspannungsleitungen auch in Bayern verbindlicher Gesetzestext wird. Fraktionssprecher Manfred Neugebauer, der den Antrag in der Hauptversammlung erläuterte, wies darauf hin, dass nur eine derartige Festschreibung einer Mindestentfernung den Bürgerinnen und Bürger ein Minimum an Sicherheit durch den von diesen Leitungen erzeugten Elektrosmog gibt.

Parallel zur SPD hat auch die Bürgerinitiative „Nein zur Hochrüstung der bestehenden Stromtrasse auf 380 kV“ ein Schreiben zur Festschreibung der 400-m-Abstandsregelung an alle Landtagsfraktionen erstellt, das interessierte Bürgerinnen und Bürger an den Landtag schicken können. Das Schreiben kann hier (PDF, 294 kB) heruntergeladen werden bzw. kann in der Gemeindeverwaltung abgeholt und wieder abgegeben werden.

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