Industriegebiet Mittellandholz – Gemeinderat muss Gesetze beachten

01. Dezember 2017

Die in letzter Zeit erfolgten Baugenehmigungen für das Industriegebiet Mittellandholz stoßen bei Bewohnern in Ochenbruck auf Kritik. Dabei wird leider übersehen, dass der Gemeinderat in Schwarzenbruck an rechtliche Vorgaben gebunden ist: Es gibt für dieses Gebiet einen rechtmäßigen Bebauungsplan, in dessen Rahmen Grundstückseigentümer Baurecht haben. Dieses Recht kann nicht entscheidend eingeschränkt werden, ohne dass Schadenersatzforderungen der Eigentümer auf die Gemeinde zukommen.

Auch die Überlegung, eine geänderte Art von Nutzung im Bebauungsplan vorzugeben, hilft nicht richtig weiter. Ein modifizierter Bebauungsplan muss die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigen. Ansonsten drohen Regressforderungen der Grundstückeigentümer. Und wie SPD-Gemeinderat Lumpi, der in diesem Gebiet ein Malergeschäft betreibt, in der Gemeinderatssitzung ausgeführt hat, ist auch bei kleineren Betrieben eine Zulieferung mit größeren Lastwagen gegeben. Eine markante Veränderung der Verkehrsbelastung aus dem Industriegebiet ist daher auch bei einer anderen Art von gewerblicher Nutzung nicht zu erwarten.

Das Problem der Verkehrsbelastung auf der B 8 hat für die Schwarzenbrucker SPD einen hohen Stellenwert. Dies muss jedoch in anderer Weise gelöst werden..

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